UNFALLHILFE

Optimale Unfallabwicklung -

Expertenhilfe aus unserem Unfallhilfezentrum

Sie benötigen Expertenwissen nach einem Unfall? Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Dazu halten wir in unserem Unfallhilfe- und Begutachtungszentrum unter einem Dach alles an Ressourcen bereit, was die rechtlich und persönlich optimale Abwicklung aller Unfallarten gewährleistet: Fachärzte, spezialisierte Anwälte, Psychologen, Therapeuten & Behandler, technische und medizinische Sachverständige, zertifizierte Unfallmanager und Reha-Berater. Alle Experten finden sich – je nach Einzelfall und Aufgabenstellung – zu einem Team von Spezialisten zusammen und erarbeiten eine ganzheitliche Lösung für Sie, welche die einzelnen Aspekte Ihrer persönlichen Situation individuell berücksichtigt und gut aufeinander abstimmt.

Effiziente und fachgerechte Unterstützung durch erfahrene Spezialisten

Mit der PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe profitieren Sie von kurzen Wegen und hochkarätigen Spezialisten, die schnell, nahtlos und effizient für Sie zusammenarbeiten. Alle Experten agieren seit vielen Jahren im Unfallhilfe- und Begutachtungszentrum und wickeln die an sie herangetragenen Anliegen fachgerecht und auf Augenhöhe in jeder Hinsicht optimal ab. Grundsätzlich arbeiten wir immer für Geschädigte und deren Angehörige, niemals für die Gegenseite, wie z. B. Versicherungen. Unsere Priorität ist es, Ihnen eine schnelle und kompetente Unfallabwicklung zu bieten, bei der immer Ihre Interessen im Fokus stehen.

100% Unterstützung nach einem Unfall - Unsere Aufgabe bei PRO CLIENTA Unfallhilfe

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr darüber, wie wir Sie bei Unfällen bestmöglich unterstützen und wie wir Ihnen dabei helfen, diese Herausforderungen nicht allein meistern zu müssen. Und sollten Sie bei einem Unfall verletzt worden sein, stehen wir Ihnen mit unserem medizinischen und rechtlichen Experten zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Was ist unter einem Unfall
zu verstehen?

Der Begriff Unfall bezeichnet ein „zeitlich begrenztes, plötzliches, unfreiwilliges und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“

Unfälle in Beruf:

• Verletzung beim Umgang mit Maschinen oder Geräten • Verletzung durch herabfallende Gegenstände • Verletzung durch elektrische Schläge oder Stromunfälle • Verletzung durch Brand oder Explosion • Verletzung durch Stürze von einer Höhe • Verletzung mit Fahrzeugen oder Flurförderzeugen • Verletzung durch Unfälle mit Lasten oder schweren Gegenständen • Verletzung durch Unfälle mit giftigen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen • Verletzung durch Unfälle in Räumen mit besonderen Gefahren, wie zum Beispiel in Laboratorien oder in der Kälte • Verletzung durch Unfälle auf Baustellen oder bei der Arbeit in der Landwirtschaft

Unfälle in der Freizeit:

• Verletzung beim Sport oder bei Freizeitaktivitäten • Verletzung beim Reisen oder bei Unfällen im Ausland • Verletzung bei Unfällen im Straßenverkehr • Verletzung bei Unfällen im Haushalt oder bei der Gartenarbeit • Verletzung bei Unfällen im Schwimmbad oder im Wasser • Verletzung bei Unfällen beim Wandern oder Bergsteigen • Verletzung bei Unfällen beim Angeln oder Jagen • Verletzung bei Unfällen beim Skifahren oder Snowboarden • Verletzung bei Unfällen beim Radfahren oder Skateboarden • Verletzung bei Unfällen beim Joggen oder Walken • Verletzung bei Unfällen beim Golfen oder Tennis spielen • Verletzung bei Unfällen beim Spielen von Musikinstrumenten

Unfälle von Kindern und Jugendlichen:

• Verletzung beim Sport oder bei Freizeitaktivitäten • Verletzung beim Spielen oder Toben • Verletzung beim Reisen oder bei Unfällen im Ausland • Verletzung bei Unfällen im Straßenverkehr • Verletzung bei Unfällen im Haushalt oder bei der Gartenarbeit • Verletzung bei Unfällen im Schwimmbad oder im Wasser • Verletzung bei Unfällen beim Wandern oder Bergsteigen • Verletzung bei Unfällen beim Angeln oder Jagen • Verletzung bei Unfällen beim Skifahren oder Snowboarden • Verletzung bei Unfällen beim Radfahren oder Skateboarden • Verletzung bei Unfällen beim Joggen oder Walken • Verletzung bei Unfällen beim Golfen oder Tennis spielen • Verletzung bei Unfällen beim Spielen von Musikinstrumenten • Verletzung durch Schlägereien oder Überfälle • Verletzung durch Unfälle im öffentlichen Verkehr oder bei der Benutzung von Verkehrsmitteln • Verletzung durch Unfälle in Schulen oder bei der Benutzung von Schulbussen

Beratungsbeispiel

Der freiberufliche Kameraassistent Robert K. wird als Fahrradfahrer auf einer stark befahrenen Straße von einem 38 Tonner Lkw erfasst. Er stürzt, verletzt sich und muss ins Krankenhaus. Der in Litauen zugelassene Lkw fährt weiter, da der Fahrer beim Überholvorgang dies alles nicht bemerkt. Ein Zeuge sieht es, die Fahndung der Polizei erfolgreich ist.

Die Anwälte der PRO CLIENTA Unfallhilfe setzten ein angemessenes Schmerzensgeld sowie den finanziellen Verlust, der durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden, durch. Robert K. wurden auch die Kosten für das Fahrrad, die Kleidung sowie die Heilbehandlung (Selbstbehalt) ersetzt. Durch die Arbeit der PRO CLIENTA Unfallhilfe entstanden Robert K. keinerlei Kosten.

Ihre Fragen zur Unfallhilfe

Die PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe unterstützt bei verschiedenen Arten von Unfällen, darunter Autounfälle, Motorradunfälle, Fahrradunfälle, Unfällen mit E-Scooter, Unfälle mit Nutzfahrzeugen, Sonderfahrzeugen sowie Arbeitsunfällen, Freizeitunfällen und Sportunfällen eine ganz besondere Expertise haben wir bei Unfällen, bei denen Menschen verletzt wurden. Ein spezielles Expertenteam kümmert sich besonders um Menschen, die durch einen Unfall berufsunfähig wurden.

Bei Freizeitunfällen bietet die PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe Unterstützung bei Verletzungen, die beim Sport, Reisen, im Straßenverkehr, im Haushalt, bei Gartenarbeiten, im Schwimmbad, beim Wandern, Bergsteigen, Angeln, Jagen, Skifahren, Snowboarden, Radfahren, Skateboarden, Joggen, Walken, Golfen, Tennis spielen, sowie beim Spielen von Musikinstrumenten auftreten können.

Die PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe unterstützt bei Verletzungen, die beim Umgang mit Maschinen oder Geräten, durch herabfallende Gegenstände, durch elektrische Schläge oder Stromunfälle, durch Brand oder Explosion, durch Stürze von einer Höhe, durch Unfälle mit Fahrzeugen oder Flurförderzeugen, mit Lasten oder schweren Gegenständen, mit giftigen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen sowie in Räumen mit besonderen Gefahren auftreten können, z. B. in Laboratorien oder in der Kälte. Auch Unfälle auf Baustellen oder bei der Arbeit in der Landwirtschaft werden abgedeckt.

Die PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe bietet Unterstützung bei Verletzungen von Kindern und Jugendlichen, die beim Sport, Spielen, Toben, Reisen, im Straßenverkehr, im Haushalt, bei Gartenarbeiten, im Schwimmbad, beim Wandern, Bergsteigen, Angeln, Jagen, Skifahren, Snowboarden, Radfahren, Skateboarden, Joggen, Walken, Golfen, Tennis spielen, sowie beim Spielen von Musikinstrumenten auftreten können. Auch Verletzungen durch Schlägereien, Überfälle, Unfälle im öffentlichen Verkehr oder bei der Benutzung von Verkehrsmitteln sowie Unfälle in Schulen oder bei der Benutzung von Schulbussen werden abgedeckt. Bei der PRO CLIENTA Kinderunfallhilfe steht ein speziell ausgebildetes Team den Angehörigen zur Seite.

Das Dienstleistungspaket der PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe umfasst medizinische, therapeutische und juristische Hilfe. Zusätzlich kümmert sich die Unfallhilfe auch um die Abwicklung von Blechschäden und das Schadenmanagement anderer Unfälle.

Die kostenfreie Ersteinschätzung kann von jedermann genutzt werden, wenn man unverschuldet oder selbst verschuldet in einen Unfall verwickelt wurde. Die Kosten für diese Ersteinschätzung werden vom eigenen Hilfsfonds der PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe übernommen.

Hier sind einige Schritte, die Sie als Unfallbeteiligte(r) am Unfallort beachten sollten:


1. Stellen Sie sicher, dass alle Unfallbeteiligten in Sicherheit sind. Falls möglich, bewegen Sie sich von der Fahrbahn weg und schalten das Fahrzeug aus. Aktivieren Sie die Warnblinkanlage und stellen das Warndreieck auf, um den Verkehr zu warnen.


2. Überprüfen Sie den Zustand aller Unfallbeteiligten auf Verletzungen und rufen Sie umgehend den Rettungsdienst, wenn Sie selbst oder andere medizinische Hilfe benötigen.


3. Rufen Sie die Polizei an, auch wenn es sich um einen kleineren Unfall handelt.


4. Verlassen Sie nicht den Unfallort, bis die Polizei eintritt. Das vorzeitige Verlasen des Unfallortes wird als Unfallflucht geahndet und ist kein Kavaliersdelikt!


5. Tauschen Sie alle erforderlichen Informationen mit den anderen Unfallbeteiligten aus. Dazu gehören Name, Adresse, Telefonnummer, Versicherungsinformationen und Fahrzeugdaten. Machen Sie eigene Bilder vom Unfallort, der Unfallstelle und den Schäden an ihrem eigenen Fahrzeug und dem anderer Unfallbeteiligter (mit Kennzeichen!)


6. Versuchen Sie die Kontaktdaten von eventuellen Zeugen des Unfalls zu erhalten. Ihre Aussagen könnten später bei der Klärung des Unfallhergangs hilfreich sein.


7. Dokumentation des Unfalls: Halte den Unfallverlauf, die Schäden und andere


8. Wenden Sie sich direkt nach dem Schadenereignis an die PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe. Nur so können wir Ihnen von Anfang an zur Seite stehen, um Ihre Rechte und Optionen zu besprechen.

Schaden melden – telefonisch oder online

Melden Sie Ihren unverschuldeten Unfall unter 0800 – 24 24 112. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert. Bei einer klaren Schuldfrage entstehen Ihnen keine Kosten – diese übernimmt die Gegenseite. Sind Sie sich nicht sicher, ob der Unfall wirklich unverschuldet war? Kein Problem! Unsere qualifizierte Ersteinschätzung ist immer kostenfrei – unabhängig von der Schuldfrage.

Unfallbetreuung durch unser Expertenteam

Sie können sicher sein, dass wir uns nach dem gemeldeten Unfall um jedes Detail kümmern. Unser erfahrenes Team besteht aus unabhängigen Sachverständigen, erfahrenen Rechtsanwälten, zertifizierten Werkstätten, Fachärzten, Psychologen, Therapeuten und weiteren Experten, die genau wissen, auf was es ankommt und deren Zusammenarbeit auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist. Als zentraler Ansprechpartner bleiben wir die ganze Zeit an Ihrer Seite und handeln stets in Ihrem besten Interesse – 24 / 7.

Entscheidungsfreiheit bei Schadensregulierung

Sie haben die Wahl, ob Sie die Schadenssumme ausbezahlt oder die Reparatur Ihres Fahrzeugs über uns beauftragen möchten. Wir sorgen dafür, dass die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten übernimmt, und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und Wertminderung. Sollten Sie bei dem Unfall verletzt worden sein, steht es Ihnen frei, ein Schmerzensgeld geltend zu machen und ausgezahlt zu bekommen. Wahlfreiheit bei unverschuldeten Verkehrsunfällen

Wenn Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, haben Sie das Recht, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen,

der die Beweise sichert sowie den Schadensumfang, die Wertminderung und den Rest- und Wiederbeschaffungswert feststellt. Auch die Kosten für einen Anwalt, der für Sie die Schadenabwicklung übernimmt, müssen von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Sie müssen sich weder auf Sachverständige verweisen lassen, die für Versicherungen arbeiten, noch müssen Sie sich allein um die Abwicklung des Unfalls kümmern. Sind Sie nicht sicher, ob der Unfall wirklich unverschuldet war? Kein Problem! Unsere qualifizierte Ersteinschätzung ist immer kostenfrei – unabhängig der Schuldfrage.

Kosten

Die Kosten für einen Anwalt und einen Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall werden von den erfahrenen Fachanwälten der PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe sorgfältig überprüft. Als Unfallopfer gehen Sie durch die Übernahme der Kosten aus dem Hilfsfonds keinerlei finanzielles Risiko ein. Beispiel Verkehrsunfall: Ihr Anspruch auf Kostenübernahme laut §249 ff BGB. Sie haben im Falle eines unverschuldeten Unfalls gemäß § 249 ff BGB einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten für einen Anwalt und einen unabhängigen Sachverständigen bzw. Gutachter.

Das bedeutet, dass die Dienstleistung unserer Spezialisten für Sie kostenfrei ist. Sollte die Verschuldensfrage unklar sein, sprechen Sie uns gerne an. Wir klären das mögliche Kostenrisiko durch andere Kostenträger, wie beispielsweise Ihre Rechtsschutzversicherung, und helfen Ihnen mit unserer kostenfreien Ersteinschätzung. Wir sind immer für Sie da und möchten Ihnen gerne unter die Arme greifen. Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden und Ihnen die Last nach einem Unfall so gut wie möglich abnehmen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Know-how.

Unsere Arbeitsweise


In schwierigen Situationen werden mitunter Entscheidungen in einem Bereich verlangt, mit dem Sie keine oder wenig Erfahrung haben. Wir sind für Sie da, wenn Sie Hilfe benötigen. Und das mit einem großen Expertenteam unter einem Dach mit Blick auf wirklich wichtige Werte. In besonders schweren Fällen steht ein Krisenstab bereit, der akute Hilfe leisten kann, sofern dies erforderlich ist.

Bitte denken Sie daran: Die Ersteinschätzung Ihres persönlichen Anliegens ist immer kostenfrei!

Leistungen und Kosten

Von der kompetenten Beratung und administrativen Unterstützung bis hin zur zentralen Steuerung des gesamten Abwicklungsprozesses:

Wir bieten Ihnen ein ganzes Paket an sorgfältig durchdachten, gewissenhaft abgestimmten und vielfach bewährten Leistungen. Durch die kostenfreie Ersteinschätzung gehen Sie keinerlei finanzielles Risiko ein.

Fragen und Antworten

Wenn Sie Fragen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen haben, können Sie zunächst auf unseren FAQ-Seiten nach Antworten suchen. Dort haben wir viele häufig gestellte Fragen bereits beantwortet. Wenn Sie weitere Fragen haben, die auf unseren FAQ-Seiten nicht beantwortet werden, können Sie uns gerne kontaktieren – wir helfen Ihnen bei allen Fragen, die Sie haben.