Es gibt eine Vielzahl an Behörden und kommunalen Einrichtungen in Deutschland, die je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde unterschiedlich aufgestellt sein können. In deren Eigentum befinden sich u. a.
1. Immobilien: Gebäude, wie zum Beispiel Verwaltungsgebäude, Schulen, Bibliotheken oder Sporthallen
2. Grundstücke: zum Beispiel Parkplätze, Grünanlagen oder Straßen
3. Fahrzeuge: zum Beispiel Polizeiwagen, Feuerwehrfahrzeuge oder Müllwagen
4. Maschinen und Anlagen: zum Beispiel Kehrmaschinen oder Baugeräte
5. Bücher, Dokumente und andere Gegenstände: zum Beispiel Kunstwerke oder historische Gegenstände
Unsere Dienstleistung umfasst ein umfangreiches Leistungspaket, einschließlich Schadengutachten für Fahrzeuge, Immobilien, Verkehrsschilder und Lichtzeichenanlagen. Auch Schäden an Grünanlagen und anderen Gebäudebestandteilen sowie Personenschäden von Mitarbeitenden können abgedeckt werden.
Durch unsere Unterstützung können Behörden und kommunale Einrichtungen Schadenersatzansprüche durchsetzen, ohne Personalressourcen zu binden und dies mit dem Vorteil voller Kostenneutralität.Wir arbeiten auf höchstem technischem Stand und der Zugriff auf unsere Webakte ermöglicht einen tagesaktuellen Einblick ins laufende Geschehen.
Ein Verkehrsteilnehmer kollidiert unglücklicherweise mit einer Straßenkehrmaschine, die einer Stadtverwaltung gehört und verursacht erhebliche Schäden.
Das Kommunale Schadenportal übernimmt die Schadensabwicklung mit ihren spezialisierten Gutachtern sowie den Anwälten aus dem
Expertennetzwerk.
Der Schaden wird vollständig über die Versicherung des Verursachers reguliert. Das Kommunale Schadenportal sendet dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Stadtverwaltung regelmäßige Informationen über den Schriftverkehr und die Endabrechnung. Der Stadt entstehen keinerlei Kosten, da die Kosten des Kommunalen Schadenportals aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen von der Versicherung des Verursachers vollständig übernommen werden.
Beim kommunalen Schadenportal entstehen den Kommunen und Behörden für die Ersteinschätzung keine Kosten, da diese durch unseren Hilfsfonds abgedeckt werden. Erst danach erhalten sie eine Übersicht über die Kosten, falls welche anfallen sollten. Honorarberatung wird transparent und fair berechnet und basierend auf tatsächlicher Arbeitszeit.
Unsere spezialisierten Anwälte prüfen, ob es Kostenträger oder sonstige Leistungserbringer gibt, die in Anspruch genommen werden können. So arbeiten wir seit mehr als 25 Jahren erfolgreich für Kommunen und Behörden – selbstverständlich unter strengster Datensicherheit nach der DSGVO.
In schwierigen Situationen werden mitunter Entscheidungen in einem Bereich verlangt, mit dem Sie keine oder wenig Erfahrung haben. Wir sind für Sie da, wenn Sie Hilfe benötigen. Und das mit einem großen Expertenteam unter einem Dach mit Blick auf wirklich wichtige Werte. In besonders schweren Fällen steht ein Krisenstab bereit, der akute Hilfe leisten kann, sofern dies erforderlich ist.
Bitte denken Sie daran: Die Ersteinschätzung Ihres persönlichen Anliegens ist immer kostenfrei!
Von der kompetenten Beratung und administrativen Unterstützung bis hin zur zentralen Steuerung des gesamten Abwicklungsprozesses:
Wir bieten Ihnen ein ganzes Paket an sorgfältig durchdachten, gewissenhaft abgestimmten und vielfach bewährten Leistungen. Durch die kostenfreie Ersteinschätzung gehen Sie keinerlei finanzielles Risiko ein.
Wenn Sie Fragen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen haben, können Sie zunächst auf unseren FAQ-Seiten nach Antworten suchen. Dort haben wir viele häufig gestellte Fragen bereits beantwortet. Wenn Sie weitere Fragen haben, die auf unseren FAQ-Seiten nicht beantwortet werden, können Sie uns gerne kontaktieren – wir helfen Ihnen bei allen Fragen, die Sie haben.