Richtiges Verhalten an der Unfallstelle
Sicherheit
- Warnweste anziehen
- Unfallstelle absichern (Warndreieck aufstellen: 100 m. Entfernung bei Landstraßen, 200 m. Entfernung bei Autobahnen)
- Warnblinker anstellen (nachts auch das Standlicht)
- Nicht auf der Fahrbahn warten, auf Autobahnen hinter der Leitplanke auf Hilfe warten
Verletzte
- Notruf absetzen (112)
- Bei Kreislaufstillstand Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten (Herz-Druck-Massage*)
- Wärme spenden (Wolldecke oder Rettungsfolie aus Verbandskasten)
- Schock lindern (Beine hoch lagern)
- Beruhigen (gut zu sprechen, Hilfe ist unterwegs)
Polizei / Notruf
- Wer ruft an?
- Wo ist der Einsatzort?
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte?
- Welche Art der Verletzungen?
- Warten auf Rückfragen
In der Regel reicht es bei Sachschäden aus, die persönlichen Daten auszutauschen, ein Unfallprotokoll zu fertigen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen sowie Bilder von der Unfallstelle zu machen. Bei unklarer Schuldfrage oder bei Personenschaden ist zwingend anzuraten, die Polizei zu rufen.
Zeugen
Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle oder unterlassene Hilfestellung kann strafbar sein.
* Herz-Druck-Massage (Achtung: bei Säuglingen und Kindern gelten besondere Wiederbelebungsmaßnahmen)
30 x Herzdruckmassage, 2 x Atemspende im Wechsel durchführen, bis Hilfe kommt oder der Verletzte wieder normal zu atmen beginnt