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Fragen zur Berufsunfähigkeit

Reichen nicht die ärztlichen Bescheinigungen meines Hausarztes aus?

Grundsätzlich schon! Unsere langjährigen Erfahrungen zeigen allerdings, dass viele Hausärzte aufgrund „voller Wartezimmer" wenig Zeit für ausführliche Stellungnahmen haben. Darüber hinaus sind Ihnen oftmals nicht die erforderlichen Formulierungen geläufig. Denn Berufsunfähigkeitsbescheinigungen sind ein spezielles Gebiet, mit den Ärzte im Praxisalltag seltener konfrontiert werden. Erschwerend kommt hinzu: In aller Regel gibt es keine zweite Chance für eine Nachbesserung. Gehen Sie daher unbedingt auf „Nummer sicher", wenn es um Ihre Existenz geht!

Sind solche Stellungnahmen oder Gutachten bezahlbar?

Ja, dadurch, dass sich unsere Ärzte auf dieses Gebiet spezialisiert haben, geht es ihnen in der Regel leichter von der Hand als einem Hausarzt, der diese Bescheinigungen in großen Zeitabständen erstellt. Von unseren Ärztepartnern erhalten Sie hohe Qualität zu günstigen Kosten – oftmals nur ein Bruchteil einer zu erwartenden Monatsrente.

Die Berufsgenossenschaft ist doch grundsätzlich auf meiner Seite, oder?

Davon muss man eigentlich ausgehen. Allerdings nimmt die Zahl derer, die Kritik an einigen Verfahren äußern, rasant zu. Letztlich geht es doch darum, dass eine Leistung erbracht werden muss. Und Kostendruck ist für Berufsgenossenschaften ein zunehmend wichtigeres Thema. Stellen Sie sich auch an dieser Stelle auf die sichere Seite und holen Sie bei unseren unabhängigen Experten eine zweite Meinung ein!

Kann mich ein Rechtsanwalt vor Ort nicht genauso gut beraten wie die Vertrauensanwälte der PRO CLIENTA Unfallhilfe?

Das ist gut möglich. Über ein sicheres Wissen verfügen Sie allerdings erst am Ende des Verfahrens. Nur dann können Sie am Ergebnis in der Regel nichts mehr ändern. Für Sie wichtig zu wissen: Die Gebührensätze sind bei beiden Stellen gleich!

Warum ist es so wichtig, dass meine Schwerbehinderung vom Versorgungsamt anerkannt wird?

Das kann viele Vorteile haben. Beispielsweise genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz, wenn Sie die entsprechende Anerkennung vom Versorgungsamt haben. Und dies kann für Sie von existenzieller Bedeutung sein!