Berufliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Für Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 6 Wochen innerhalb eines Jahres (die letzten 12 Monate) arbeitsunfähig sind, sieht der Gesetzgeber das Berufliche Eingliederungsmanagement (BEM) vor. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der betroffenen Beschäftigten so schnell wie möglich wieder herzustellen.
Weiterhin sollen präventive Maßnahmen ergriffen werden, die einer erneuten Erkrankung oder einer dauerhaften Behinderung vorbeugen helfen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss ein Betrieb – soweit noch nicht vorhanden – eine Struktur schaffen, um gezielt diejenigen Beschäftigten zu erreichen, auf die sich das Eingliederungsmanagement bezieht.
Unser Angebot wendet sich an Mitarbeitende, Mitarbeitervertretungen und Führungskräfte, aber auch an betriebliche wie externe Fachleute im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Informationen oder Beratung zum BEM wünschen.