Allgemeine Fragen
Die PRO CLIENTA Unfallhilfe können Sie sich wie einen Meetingpoint vorstellen, an dem Sie alle Spezialisten antreffen, die bei der Abwicklung eines Unfalls benötigt werden: Unfallsachbearbeiter/Unfallmanager, Anwälte, Ärzte, Therapeuten, Experten in Versorgungsangelegenheiten und weitere Spezialisten.
Unsere Unfallsachbearbeiter haben, vergleichbar mit einem Fluglotsen, Ihre Unfallangelegenheit solange auf dem „Radarschirm“, bis alle anderen Spezialisten, die Sie beauftragt haben, die erforderlichen Schritte erledigt haben – wie zum Beispiel die Erstellung des Anspruchsschreibens, die Erledigung weiterer Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, die Anfertigung eines Gutachtens zur Beweissicherung des Kfz-Schadens oder die Überprüfung von Abrechnungsschreiben. Wir überwachen mit modernster Technik alle Termine und Wiedervorlagen, so dass Sie sich damit nicht belasten müssen.
Nein, die Terminüberwachung durch uns, die Entgegennahme Ihrer Anrufe und Unterlagen sowie die Kommunikation mit den von Ihnen beauftragten Spezialisten ist für Sie kostenfrei. Die Kosten für diesen Service übernehmen unsere Spezialisten.
Falls es sich beispielsweise um einen Verkehrunfall handelt, haben Sie, sofern Sie an dem Unfall nicht Schuld waren, einen im §249 ff BGB verankerten Anspruch auf die Übernahme der Kosten für einen Anwalt. Darüber hinaus haben Sie einen Kostenübernahmeanspruch für einen Sachverständigen bzw. Gutachter, falls der Schaden die Bagatellgrenze überschreitet. Selbstverständlich helfen unsere Spezialisten – sofern Kosten anfallen – bei der Geltendmachung der Kosten des Schadens durch mögliche Kostenträger (z.B. Ihre Rechtsschutzversicherung).
Das müssen Sie nicht akzeptieren, da Sie Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen bzw. Gutachter haben. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein neutraler Gutachter eine andere Sicht der Dinge hat als ein Sachverständiger, der im Auftrag einer Versicherung arbeitet. Bitte beachten Sie, dass diese Information eine Rechtsberatung nicht ersetzt.
Sie sind nicht verpflichtet, am Telefon Auskunft zum Unfallhergang zu geben. Bitte bedenken Sie, dass auch der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung im Interesse seines Arbeitgebers handelt. Bitte beachten Sie, dass diese Information eine Rechtsberatung nicht ersetzt.
Ja, das ist kein Problem! Sie müssen nicht alles über das Netzwerk der PRO CLIENTA Unfallhilfe abwickeln. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Qualität der Gutachtertätigkeit einschätzen können und das Gutachten schnell an unsere spezialisierten Anwälte gemailt wird. Achten Sie ferner darauf, dass der Gutachter nicht für Versicherungen tätig ist!